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AGB

Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB)

Gültigkeit

Diese Preisliste gilt ab 1. September 2021 und ersetzt alle früheren Ausgaben. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die Mehrwertsteuer ist in den Ankaufspreisen nicht inbegriffen. Die Mehrwertsteuer ist in den Verkausrichtpreisen inbegriffen.

Preisänderungen, Druckfehler, Irrtümer, technische Änderungen und Liefermöglichkeiten bleiben vorbehalten; es gelten die am Liefertag gültigen Preise.

Individuelle Vereinbarungen

Widersprechen individuelle Vereinbarungen oder Zusicherungen seitens der Bienna Flooring AG im Einzelfall, namentlich in der Offerte, Auftragsbestätigung oder auf dem Lieferschein diesen AGB, so gehen die individuellen Vereinbarungen vor, sofern sie rechtsgültig schriftlich bestätigt wurden.

Allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden

Widersprechen diese AGB allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, so gehen die AGB der Bienna Flooring AG jenen des Kunden vor,

auch wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart oder festgestellt wurde.

Folgeleistungen

Die zum Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses geltenden AGB sind auch für sämtliche Folgeleistungen zwischen Bienna Flooring AG und

dem Kunden gültig.

Eigentum

Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlungen Eigentum von Bienna Flooring AG. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für kostenlose

Muster, Kollektionen und Präsentationsständer.

Lieferung

Lieferung durch den CAMIONSERVICE entsprechend des Tourenplans. Durch den Besteller verursachte Mehrkosten aufgrund einer anderen Speditionsart oder Expresslieferungen werden verrechnet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Lieferzeitangaben als unverbindlich. Verspätete Lieferungen berechtigen den Besteller nicht vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatzansprüche, Konventionalstrafen oder andere Kosten einzufordern.

Höherer Gewalt entbindet von der Lieferverpflichtung.

Verarbeitung der Produkte

Für die Verarbeitung der Produkte sowie deren Zubehör gelten die gültigen SIA Normen, die Angaben und Hinweise der

Branchenverbände/Institute sowie die spezifischen und aktuellen Merk- und Datenblätter.

Informationspflicht

Der Kunde kennt die Eigenschaften der gelieferten Produkte und die zur fachgerechten Verarbeitung notwendigen Rahmenbedingungen für die Lagerung, den Einbau, die Verarbeitung, die Nutzung und die Sicherstellung des Unterhalts und der Pflege. Andernfalls beschafft der Kunde vor der Arbeitsaufnahme die entsprechenden Informationen.

Schäden und Folgeschäden

Zugesichert sind nur jene Eigenschaften, welche in Offerten, Auftragsbestätigungen sowie Lieferscheinen als solche bezeichnet worden sind. Alle anderen unmittelbaren und mittelbaren, direkten oder indirekten Schäden oder Folgeschäden sind von der Gewährleistung und Haftung von Bienna Flooring AG ausgeschlossen.

Bestellungen auf Abruf

Als Zusatzdienstleistung kann Ware auf Abruf bestellt werden. Diese Dienstleistung ist in unseren Preisen inbegriffen,

sofern die Dauer der Einlagerung 60 Tage nicht überschreitet. Ab dem 61. Tag können Lagerkosten von 5% pro Jahr auf dem Warenwert erhoben werden.

Der Besteller ist vepflichtet, die Ware zum Preis abzunehmen, der zum Zeitpunkt der Bestellung vereinbart wurde.

Rücktritt

Erteilte Aufträge für Anfertigungen können nur annulliert werden, wenn die Ware noch nicht in Produktion ist. Bereits zugeschnittene

oder konfektionierte Ware muss übernommen werden.

Zahlungsbedingungen

10 Tage netto ab Fakturadatum, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht. Der Verzugszins ab Fälligkeitsdatum beträgt 8%.

Warenretouren

Bienna-Qualitäten Lagerartikel werden nur nach vorgängig erfolgter Rücksprache, sauber verpackt und innerhalb von 10 Arbeitstagen

nach Auslieferung zurückgenommen. Es werden mindestens 30% des Fakturabetrages für Umtriebe belastet. Folgende Waren sind ausnahmslos von jeglicher Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen und werden keinesfalls gutgeschrieben:

Fabrik-Sortimente

Sonderanfertigungen

Zugeschnittene und/oder konfektionierte Ware

Angebrochene Verpackungen

Zu viel bestellte Waren

Eingefärbte Holzarten

Zubehör, technische Artikel

Liefer- und Verpackungszuschläge         

Pro Lieferung und Faktura verrechnen wir einen Verpackungs- und Transportkostenanteil von CHF 20.-. Bei Fabrikartikeln werden die vom Werk erhobenen Zuschläge verrechnet.

Fabrikartikel     

Bei Lieferung von Fabrikartikeln werden die vom Werk erhobenen Frachtkosten und eventuelle Zuschläge 1:1 verrechnet.      

Verrechnungen für Reinigung Orientteppiche und Milieux          

Abholung des Teppich (Teppiche)          

Pauschal              CHF     60.00

Lieferung            CHF     60.00

Reinigung          

Kleinmengenzuschläge Bienna Flooring AG / Schoop Sortiment

Für Lieferungen mit einem Warenwert unter CHF 400.- wird ein Kleinmengen Frachtzuschlag von CHF 25.- verrechnet (pro Lieferung und

Abladestelle).  

Fabrikationstoleranzen

Abweichungen zwischen Kollektionsmustern und den einzelnen Produktionspartien sind möglich. Andere technische Gegebenheiten von

Bodenbelägen, die nicht als Fabrikationsfehler oder Qualitätsmangel gelten und somit zu tolerieren sind:

Farb- und Strukturabweichungen bei Teppich und Hartboden in der Breite oder zwischen einzelnen Rollen        

Abweichungen in den Massen und Rapporten bis 1%     

Bei Sonderanfertigungen und Webteppichen auf Anfertigung ist produktionsbedingt ein Mehrmass bis 5% möglich. Dieses Mehrmass

muss übernommen werden.     

Shading/Florverwerfung             

Der Kunde akzeptiert, dass zwischen Kollektionsmustern und Produktionspartien kleine Abweichungen möglich sind, ebenso geringe

Farb-, Struktur- und Rapportabweichungen. Auch erstellungsbedingte Abweichungen in Farbe, Grösse (Nuancen und Kaliber) sind möglich, sofern die üblichen Toleranzen eingehalten sind. Je nach Produkt sind grössere Abweichungen zwischen Muster und geliefertem Material möglich. Vobehalten bleiben Produkt- und Sortimentsänderungen.

Wenn Farb- und Florgleichheit (gleiche Partie) verlangt wird, muss dies speziell und schriftlich erwähnt werden. Die technischen Angaben

in der Preisliste und auf Kollektionen sind unverbindlich. Es gelten ausschliesslich die aktuellen technischen Datenblätter des Herstellers.

Schnittmasspreis

Der Schnittmasspreis wird angewendet für:

in Länge und Breite zugeschnittene, rechteckige Stücke, wobei die Breite nicht mit der Originalbreite identisch ist.

Teppiche, die durch uns konfektioniert werden, auch wenn einzelne Teppiche Originalbreite aufweisen. Bei extremen Schnittmassen, ab 5

m1 in der Länge und weniger als 50% der Originalbreite, wird ein Zuschlag von mindestens 30% verrechnet.

Palettenpreis

Der Palettenpreis wird angewandt, wenn die Gesamtmenge pro Bestellung und Lieferung an eine Adresse mindestens der Menge einer

Originalpalette entspricht.

Reklamationen

Transportschäden sind sofort zu melden. Erfolgt keine Rüge, gilt die Ware als unversehrt übergeben. Allfällige Reklamationen können nur innerhalb von 10 Werktagen nach Warenerhalt und VOR VERARBEITUNG berücksichtigt werden und berechtigen nicht das Zurückhalten der Zahlung. Fehlerhafte Ware aus Sicht des Bestellers darf nicht verarbeitet werden.

Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder auf die Lieferung mangelfreier Ersatzware nach vollständiger Retournierung der beanstandeten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Schadensfall sind Ansprüche auf Waren und Aufwände vorgängig abzusprechen und schriftlich zu vereinbaren. Nicht zugesagte Forderungen werden nicht ausbezahlt. Für Aufwände kann ein maximaler Stundenansatz von CHF 65.- in Rechnung gestellt werden.

Teppich

Shadingbildung (Florverwerfung) ist kein Fabrikationsmangel, deshalb kann aus dieser Erscheinung auch kein Ersatzanspruch abgeleitet

werden.

Allgemeines

Im Zusammenhang mit der Produktverarbeitung verweisen wir auf die Verlege- und Reinigungsanleitungen des jeweiligen Produzenten und auf die allgemein anerkannten Regeln des Fachs und der Berufsverbände. Änderungen und technische Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten.

Es handelt sich hier um technische Hinweise, die den Normalfall betreffen.

Technische Angaben

Die von Bienna Flooring AG angebotenen Kataloge und Dokumentationen, namentlich die technischen Angaben sind unverbindlich.

Änderungen sind jederzeit vorbehalten. Produkt- und Sortimentsänderungen bleiben vorbehalten.

Offerten

Die Offerten von Bienna Flooring AG sind gemäss der darin enthaltenen Frist verbindlich; fehlen Angaben dazu, ist die Offerte 30 Tage lang gültig. Mündliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

Garantie

Die Bienna Flooring AG gewährt für sämtliche Vertragsprodukte 1 Jahr Garantie nach Vertragserfüllung. Es gelten ergänzend die

einschlägigen Bestimmungen aus dem Obligationenrecht und den Fachverbänden.

Garantie G-5

Auf dem gesamten Programm der Marke Bienna gewähren wir während 5 Jahren folgende Garantie, vorausgesetzt dass:

Der Bodenbelag in dem von uns deklarierten Eignungsbereich eingestzt wird.

Der Bodenbelag durch einen ausgewiesenen Bodenleger fachgerecht verlegt wird.

Die relevanten SIA-Normen eingehalten werden.

Garantie der Verschleissfestigkeit

Das oberflächenbildende Material bleibt – während der Garantiezeit – zu mindestens 50% des ursprünglichen Gewichtes erhalten. Voraussetzung ist, dass der Bodenbelag normal im angegebenen Eignungsbereich beansprucht und je nach Verschmutzungsgrad periodisch fachgerecht gereinigt wird.

Garantie über das antistatische Verhalten

Qualitäten, welche als antistatisch bezeichnet sind, garantieren bei einem Raumklima von 23°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 25% eine maximale Aufladung von 2kV, welche im Normalfall unter der Empfindungsgrenze liegt. Antistatisch ist nicht gleichbedeutend mit ableitfähig. Ableitfähige Bodenbeläge sind nur in besonderen Einsatzgebieten notwendig; diese Beläge sind speziell konstruiert und müssen nach den Vorschriften des Herstellers verlegt werden.

Garantie der Reinigungsfähigkeit

Die Reinigungsfähigkeit ist grundsätzlich gegeben. Dennoch ist eine sachgemässe Reinigung notwendig:

Permanente Reinigung der Beläge gemäss entsprechender Reinigungsanleitung

Fleckenentfernung sofort nach Entstehung

Grundreinigung nach Bedarf durch den Fachmann. Je nach Bodenbelag und Verlegungsart ist die geeignete Reinigungsmethode

anzuwenden. Reinigungsempfehlungen sind zu beachten und werden auf Wunsch zugestellt oder stehen im Internet zur Verfügung.

Garantieleistungen

Anstelle der nach OR bestehenden Sachgewährschaft ersetzen wir bei einem Garantiefall die beschädigte Ware inklusive Neuverlegung, und zwar allenfalls direkt dem Endverbraucher, sofern der Mangel durch uns oder durch unsere Beauftragten nicht behoben werden kann. Der Kunde ist indes verpflichtet, sich an den Kosten der Ersatzlieferung und -Verlegung pro Jahr des Gebrauchs mit 10% des ursprünglich bezahlten Verkaufspreises der Ware inklusive Verlegung zu beteiligen. Die Kosten sämtlicher Massnahmen, die für die Feststellung eines Garantieanspruches erforderlich sind, tragen wir, sofern sich der Anspruch als begründet erweist. Der Käufer trägt die Kosten, falls sich der Garantieanspruch als unberechtigt herausstellt. Weitergehende Ansprüche, inklusive solche gerichtet auf Schadenersatz, werden ausdrücklich wegbedungen. Der Verleger ist verpflichtet, aktiv zur Schadensminderung beizutragen.

Ausnahmen

Keine Garantie besteht bei Folgen gewaltsamer mechanischer Einwirkung von Hitze, Feuer, glimmender Tabakwaren, starker Chemikalien, Wasserbruch sowie für Folgen aussergewöhnlich starker Sonneneinstrahlung. Beanstandungen wegen Florverlagerung (Shading) bei Velours-Teppichen können nicht anerkannt werden. Ebenso sind die weiteren, in den jeweiligen Kollektionen respektive unseren AGB aufgeführt, technischen Gegebenheiten und Vorbehalten verbindlich und zu berücksichtigen.

Gerichtsstand

Als ausschliesslicher Gerichtsstand ist 2500 Biel festgelegt und es ist Schweizerisches Recht anwendbar.

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